Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung Heylog zwischen der Heylog FlexCo, Wien, Österreich („Heylog“), und dem Nutzer.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Heylog stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.heylog.com abrufbar.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der cloudbasierten Heylog-Anwendung zur digitalen Steuerung und Kommunikation von Logistik- und Hofprozessen.

3. Zustandekommen des Vertrages und Lizenzstart
3.1 Der Vertrag kommt durch Angebotsannahme, Registrierung oder Freischaltung zustande.
3.2 Der Lizenzstart beginnt mit dem Onboarding des Nutzers oder mit der Übermittlung der Zugangsdaten durch Heylog, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Vertragsabschluss, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein späterer Startzeitpunkt vereinbart wurde.

 

4. Leistungen von Heylog

4.1 Heylog stellt die Anwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bereit.
4.2 Die Verfügbarkeit beträgt im Jahresmittel mindestens 99 %, ausgenommen Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs von Heylog.
4.3 Konkrete Verfügbarkeitszusagen, Supportzeiten sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich ausschließlich aus einem gesondert vereinbarten Service Level Agreement (SLA). Öffentliche Angaben stellen keine verbindliche Leistungszusage dar.

 

5. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzung, die Inhalte der verarbeiteten Daten sowie die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

 

6. Vergütung und Zusatzmodule

6.1 Die Nutzung ist kostenpflichtig gemäß Angebot oder Preisliste.
6.2 Die Freischaltung zusätzlicher Module, Funktionserweiterungen oder Upgrades stellt eine eigenständige Leistungserweiterung dar. Für jedes zusätzlich freigeschaltete Modul beginnt ein eigener Lizenzzeitraum, der jährlich im Voraus abgerechnet wird und unabhängig von der Laufzeit bestehender Module gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

 

7. Haftung

7.1 Heylog haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Heylog nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

 

8. Gewährleistung

Heylog gewährleistet die vertragsgemäße Nutzung der Anwendung. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

 

9. Datensicherung

Der Nutzer ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.

 

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate.
10.2 Der Vertrag kann erstmals mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
10.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate und kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Rechte an der Anwendung verbleiben bei Heylog. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

 

12. Elektronische Kommunikation

Der Nutzer stimmt zu, dass vertragsbezogene Kommunikation elektronisch erfolgen kann.

 

13. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

 

14. Bestandskunden

Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen fort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Änderung vereinbart wird.

 

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.